Websites ohne Barrieren

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Ihre Website – klar, schnell, überzeugend

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Barrierefreie Websites – für alle zugänglich

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – und betrifft nicht nur große Konzerne. Auch kleine Unternehmen, Arzt- und Physiotherapiepraxen oder Therapiezentren mit Online-Terminvereinbarung müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Hier erfahren Sie, warum das Gesetz wichtig ist, wen es betrifft und wie Sie handeln können.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessert. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie für alle nutzbar sind – unabhängig von Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen.

Mit dem BFSG setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die digitale Barrierefreiheit in vielen Bereichen verbindlich macht. Ziel ist es, den gleichberechtigten Zugang zum öffentlichen und digitalen Leben zu sichern – vergleichbar mit einem barrierefreien Eingang in ein Gebäude.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – zum Beispiel:

  • Online-Shops
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Software- und App-Anbieter
  • Verkehrsunternehmen
  • Gesundheitsbetriebe mit digitaler Terminbuchung

Warum auch kleine Unternehmen betroffen sind 

Das BFSG macht keine Ausnahme für die Unternehmensgröße, wenn bestimmte digitale Dienstleistungen angeboten werden. Ein typisches Beispiel: Online-Terminvereinbarungen. Wenn Ihre Kundinnen und Kunden Termine über Ihre Website oder eine App buchen können, muss dieser Prozess barrierefrei sein. Das bedeutet z. B.:

  • Die Buchungsseite ist auch per Screenreader nutzbar
  • Farben und Kontraste sind so gewählt, dass sie für Menschen mit Sehschwächen erkennbar sind
  • Formulare sind leicht verständlich und einfach bedienbar

Gerade in Gesundheitsberufen – etwa bei Arztpraxen, Physiotherapien, Logopädien oder Pflegeeinrichtungen – ist eine barrierefreie Terminbuchung besonders wichtig, da viele Patienten selbst betroffen sind.

Frist und Vorteile für Unternehmen 

Ab 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen die Vorgaben erfüllen. Wer frühzeitig handelt, profitiert doppelt:

  • Rechtssicherheit – Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben
  • Wettbewerbsvorteil – Sie sprechen mehr Kunden an
  • Imagegewinn – Sie zeigen soziale Verantwortung und Inklusion