So erhalten Sie den Gutschein
Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen
Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld
haben* (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch)
und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen
von der Agentur für Arbeit oder von einem privaten Arbeitsvermittler
noch nicht vermittelt sind.
Entscheidend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten
drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese
Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Maßnahmen
zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder beruflichen
Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben.
Einen Gutschein erhalten Sie auch, wenn Sie zurzeit in einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt
waren (eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit ist
nicht erforderlich).
*) Durch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer allein auf § 127
Abs. 3 SGB III beruht und deshalb von vorneherein weniger als sechs Monate
beträgt, ist die Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt.
Wenn Sie keinen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein haben
Bewerben Sie sich trotzdem bei uns! Es gibt verschiedene andere Möglichkeiten für die Finanzierung der Vermittlung.
Wir beraten Sie individuell zu Ihrem Fall. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt
auf.